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Chatbot DSGVO-konform einsetzen: Die Checkliste für Websites

Zehn Aufgaben für Betreiber, die ein Chatbot-Anbieter Dir nicht abnehmen kann, auch nicht mit Server in Deutschland und AVV.

Von BlueBranch GmbH

Gläsernes Klemmbrett mit grünen Häkchen und einem Schutzschild
Illustration: mit KI erzeugt

Ein Chatbot-Anbieter mit Server in Deutschland und AVV nimmt Dir viel ab, aber nicht alles. Manche Pflichten liegen bei Dir als Betreiber der Website. Diese Checkliste fasst sie in der Reihenfolge zusammen, in der man sie sinnvoll abarbeitet.

1. AVV abschließen

Verarbeitet der Anbieter in Deinem Auftrag personenbezogene Daten, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag. Der AVV regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Datenarten, Weisungsrecht, technische und organisatorische Maßnahmen und Unterauftragsverarbeiter. Den Vertrag für den BlueBranch Chatbot schicken wir auf Anfrage.

2. Rechtsgrundlage festlegen

Ohne Rechtsgrundlage keine Verarbeitung. Ob Einwilligung, berechtigtes Interesse oder vorvertragliche Maßnahmen passen, hängt vom Einsatz ab: Ein Chat, der Fragen zu Öffnungszeiten beantwortet, ist etwas anderes als einer, der Bestellungen begleitet. eRecht24 empfiehlt für Chatbots die aktive Einwilligung zu Beginn der Unterhaltung. Andere Stimmen halten je nach Fall auch das berechtigte Interesse für tragfähig. Lass das im Zweifel prüfen.

3. Datenschutzerklärung ergänzen

Besucher müssen wissen, was passiert: Verantwortliche Stelle, Zweck, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, zuständige Aufsichtsbehörde. Die Erklärung soll aktuell, verständlich und von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Was konkret hineingehört, erklären wir im Beitrag Datenschutzerklärung für den Chatbot.

4. Als KI kennzeichnen

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Besucher müssen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Nutze dafür den Namen und die Begrüßung des Chats. Mehr im Beitrag AI Act und Chatbots.

5. Verarbeitungsverzeichnis ergänzen

Der Chatbot ist eine Verarbeitungstätigkeit und gehört in das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO: Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfänger, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen.

6. Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen

Die IHK Frankfurt weist darauf hin, dass eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO beim Einsatz von KI häufig nötig ist, etwa bei der Bewertung persönlicher Aspekte. Ein Chatbot, der nur Fragen zu Deinen Seiten beantwortet und keine Entscheidungen über Personen trifft, liegt meist anders. Prüfe es trotzdem und dokumentiere das Ergebnis.

7. Trainierte Inhalte prüfen

Der Chatbot antwortet aus dem, was Du trainierst. Enthalten Deine Seiten personenbezogene Daten Dritter, etwa Teamlisten oder Ansprechpartner, werden sie mitverarbeitet. Schließe Seiten aus, die der Chat nicht kennen soll. Beim BlueBranch Chatbot geht das je Seite oder für ganze Zweige, und die Löschung wirkt sofort.

8. Besucher warnen

Bitte in der Begrüßung darum, keine sensiblen Daten einzugeben, etwa zu Gesundheit oder Zahlungsmitteln. Das ersetzt keine technische Vorsorge, senkt aber das Risiko im Alltag.

9. Speicherung im Browser einordnen

Der Chatverlauf liegt im lokalen Speicher des Browsers. § 25 TDDDG verlangt für das Speichern auf dem Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich, damit ein vom Nutzer ausdrücklich angeforderter Dienst bereitgestellt werden kann. Wie Du das einordnest, ist Deine Entscheidung. Die Fakten zur Speicherung stehen im Beitrag zur Datenschutzerklärung.

10. Optionale Funktionen bewusst schalten

Speichern von Fragen und Antworten, Feedback und Spracheingabe sind beim BlueBranch Chatbot standardmäßig aus. Wer sie einschaltet, nennt sie in der Datenschutzerklärung und wählt eine kurze Aufbewahrung.

Und danach?

Dokumentiere, was Du entschieden hast, und gleiche es regelmäßig mit der Praxis ab. Die technischen Zusagen des BlueBranch Chatbots findest Du auf der Seite DSGVO & AVV.

Quellen

  1. IHK Frankfurt: KI und Datenschutz
  2. eRecht24: Chatbots DSGVO-konform einsetzen
  3. Heuking: DSGVO-Compliance beim Einsatz von ChatGPT & Co.
  4. KI-Verordnung, Art. 50: Transparenzpflichten

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